Software wird im Urheberrecht genauso geschützt wie beispielsweise Bücher oder Musik. Die dadurch entstehenden Lizenzen, können teilweise individuelle komplexe Verträgen für Unternehmen sein oder auch als einfache Formate für Einzelpersonen weitergegeben werden. Im nachstehenden Artikel werden die verschiedenen Arten und Inhalte der Softwareverträge detailliert erläutert.
Inhalt:
Einfach gesagt ist die Softwarelizenz ein Rechtsinstrument, das dem Benutzer erlaubt, eine Software zu verwenden. Dabei enthält die Lizenz rechtsverbindliche Richtlinien für die Nutzung und Verbreitung von Software. Lizenzen sind notwendig, da jede Software als Ergebnis kreativer Arbeit durch das Urheberrecht geschützt ist.
Um dieses Urheberrecht als Kunde nicht zu verletzen, gibt es Lizenzverträge.
Ein Lizenzvertrag ist zunächst eine Vereinbarung zwischen einem Nutzer und einem Lizenzgeber von Schutzrechten, wie beispielsweise einer Software. Schutzrechte können Patente, Marken und eben auch das Urheberrecht sein. Schon während der Entwicklung unterliegt die Software dem Urheberrecht. Weitere Beispiele für Lizenzverträge sind:
Die Vereinbarung legt die Nutzungsbedingungen fest, genauer gesagt, welche Rechte dem Benutzer eingeräumt werden und welche Einschränkungen ihm auferlegt werden. Zudem werden unter anderem Garantiebestimmungen, Zahlungsbedingungen und in manchen Verträgen auch Geheimhaltungsvereinbarungen bestimmt.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
SaaS, kurz für Software as a Service sind Cloud- und Webanwendungen. Das bedeutet der Lizenznehmer erhält einen Zugriff auf die vom Anbieter gestellten Server. Es wird keine Kopie auf den eigenen Servern oder Geräten geladen.
In der Regel sind SaaS-Verträge Mietverträge, bei denen der Nutzer in Form eines Abos monatliche oder jährliche Lizenzgebühren bezahlt.
Ausnahme: Der Software-Entwickler erstellt eine individuelle Software für seinen Kunden, in diesen Fällen handelt es sich um Werkverträge.
Ähnlich wie die SaaS-Verträge, werden auch die PaaS-Softwares (Platform as a Service) ausschließlich in der Cloud angeboten. Der wesentliche Unterschied liegt allerdings darin, dass der Zugriff nicht auf eine webbasierte Software erfolgt, sondern, wie der Name schon verrät eine Plattform.
Platform as a Service dient den Endnutzern in der Regel als eine Grundlage für Weiterentwicklungen von eigenen Softwareprogrammen oder auch als Plattform für Integrationen von verschiedenen Anwendungen.
Bei den sogenannten Infrastructure-as-a-Service Verträgen bekommt der Lizenznehmer Zugriff auf eine IT-Infrastruktur, auf der er dann die eigene bzw. eine extern lizenzierte Software hosten kann.
Der End-User License Agreement, kurz EULA, ist der für den Endnutzer bekannteste Standard Lizenzvertrag. Beispiele sind die Nutzungsrechte an Microsoft Office, Adobe Reader oder auch die Programme von Apple. Die Software wird für eine Vielzahl von Nutzern entwickelt. Der Lizenznehmer klickt in der Regel nur auf “Lizenzbedingungen akzeptieren”.
In diesen Lizenzverträgen können Entwickler frei ihre Parameter festlegen, zum Beispiel, Zweckhaftigkeit (kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung) oder die Anzahl der Installationen.
Bei diesen Verträgen hat der Lizenznehmer nicht nur ein Nutzungsrecht, sondern auch das Recht, die Software weiter zu vertreiben oder Dritten Unterlizenzen zur Nutzung zu gewähren.
Prinzipiell wird bei Lizenzverträgen zwischen verschiedenen Lizenzmodellen bzw. Nutzungsrechten unterschieden, die bestimmen inwiefern die Software genutzt werden kann. Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen dem einfachen und dem ausschließlichen Nutzungsrecht.
Beim einfachen Nutzungsrecht werden die Lizenzen an mehrere Nutzer vergeben. Welche Rechte die Nutzer erhalten obliegt den Richtlinien des Vertrages. So können die Lizenzen inhaltlich oder zeitlich eingeschränkt werden oder nur für einen einzelnen Rechner bestimmt sein, die sogenannten Einfachlizenz.
Die oben genannten End-User-License-Agreements (EULAs) sind neben den Software-as-a-Service Verträgen (SaaS) wohl die bekanntesten Vertragsarten mit einfachem Nutzungsrecht.
In die Kategorie der einfachen Nutzungsrechten fällt auch die Open-Source-Software, die, wie der Name schon verrät, von jedem genutzt werden kann. Auch Änderungen und Weitergabe sind hier möglich, meist unter der Voraussetzung, dass der ursprüngliche Entwickler genannt wird.
Das ausschließliche Nutzungsrecht hingegen bezieht sich auf die exklusive Nutzung eines einzelnen Lizenznehmers. Dabei gibt der Kunde die Software oftmals für sich exklusiv in Auftrag. In der Regel wird dies in Form eines Werkvertrages dargestellt. Der Käufer erhält dabei vollumfänglich die Nutzungsrechte, sodass teilweise selbst der Lizenzgeber nach Verkauf die Software nicht mehr verwenden darf.
Selbst beim ausschließlichen Nutzungsrecht können ggf. Einschränkungen räumlicher oder zeitlicher Natur festgelegt werden. Außerdem können Unterlizenzen vereinbart werden.
Vorsicht: Für Lizenznehmer ist es wichtig, eindeutige Nutzungsrechte bei Vertragsabschluss festzulegen. Werden diese nicht vereinbart, gilt die Zweckübertragungstheorie aus Urhebergesetz, die eher zugunsten des Lizenzgebers ausfällt.
Wie bereits erwähnt gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Regeln zu Lizenzverträgen.
Je nachdem, ob die Software vermietet oder verkauft werden soll, regelt der Vertrag entweder die Nutzung während der Mietdauer oder die Nutzung nach dem Verkauf.
In jedem Fall sollte ein Softwarelizenzvertrag folgende Punkte beinhalten:
Lizenzverträge sind in der Regel Urheberrechtsverträge. Im Falle eines Softwarevertrages ist der Lizenzgegenstand entweder der Erwerb der Software oder die Nutzung der Software während des Bestehens des Mietvertrages.
Im Gegenzug zur Nutzung der Software wird der Lizenznehmer verpflichtet Lizenzgebühren zu bezahlen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Modellen: Pauschallizenz und die variable Vergütungsmodelle.
Bei der Pauschallizenz werden die Gebühren pro Benutzer festgelegt, oder als Paket für beispielsweise eine bestimmte Mitarbeiteranzahl angegeben.
Bei den variablen Vergütungsmodellen wird je nach Nutzungsintensität abgerechnet und es können unter Umständen auch andere Variablen in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise die Geschwindigkeit der Server. Variable Gebührenmodelle eignen sich nur für Softwaremietverträge.
Unter diesem Punkt wird geklärt, ob es sich um eine einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt und welche Einschränkungen gelten.
Der Lizenzgeber haftet dafür, dass die Software bzw. der Lizenzgegenstand zum einen auch wirklich besteht und zum anderen auch entsprechend brauchbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Lizenznehmer die Bezahlung der Gebühren einstellen, bis die Mängel behoben sind.
Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass sich die Lizenz für den Lizenznehmer wirtschaftlich rentabel ist. Dieses Risiko obliegt dem Lizenznehmer allein.
Die Gewährleistung kann individuell je nach Vertrag vereinbart werden. Daneben gelten die Regelungen des allgemeine bürgerlichen Vertragsrechts.
Vorsicht: Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet für den zukünftigen Bestand der Schutzrechte zu haften. Der Lizenznehmer muss somit bis zur Löschung des Schutzrechts oder der Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages die Gebühren bezahlen.
Service Level Agreements sind Vereinbarungen zwischen Dienstleister und Kunde, die festlegen, in welchem Qualität die Dienstleistung, die Software erbracht werden muss.
Im SLA werden beispielsweise Leistungsumfang, Verfügbarkeiten oder Reaktionszeiten des Anbieters festgelegt.
Zudem sollte in jedem Softwarelizenzvertrag folgende Ergänzungen vereinbart werden:
Unternehmen müssen in der Lage sein, Nachweise über alle gültigen Lizenzen im Softwarebestand erbringen zu können. Derzeit gibt es keinen Standard dafür, was ein gültiger Lizenznachweis ist. Es muss jedoch daraus hervorgehen, dass eine Nutzungsberechtigung vom Lizenzgeber erteilt wurde. Diese können sein:
Zudem wird allgemein empfohlen jegliche Kommunikation mit dem Softwareanbieter aufzubewahren und abzulegen.
Die Konsequenzen für mangelnde Lizenznachweise können Unternehmen teuer zu stehen kommen: So müssen ggf. die teuren Lizenzen nachgekauft werden, Strafzahlungen geleistet oder die Kosten für die Überprüfung beglichen werden.
Um den Überblick zu behalten, kann eine Vertragsmanagement-Software helfen, die alle Verträge, Lizenznachweise und auch sonstige wichtige Dokumente, wie E-Mail Kommunikation etc. verwaltet.
Im Bereich der Software-Lizenzierung sind Haftungs- und Gewährleistungsfragen oft komplex und bedürfen klarer vertraglicher Regelungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Während der Begriff „Gewährleistung“ im allgemeinen Sprachgebrauch üblich ist, hat er im rechtlichen Kontext nur begrenzte Bedeutung. Stattdessen liegt der Fokus auf der „Haftung“ des Anbieters, der dazu verpflichtet ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen und bei Mängeln nachzubessern.
Kommt es zu Leistungsstörungen – beispielsweise, wenn die Software nicht wie gewünscht funktioniert, zu langsam ist, unvollständige Dokumentation bietet oder Schnittstellenprobleme aufweist –, hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung. Wenn die Mängelbehebung scheitert, kann der Kunde eine Minderung des Preises verlangen oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Dabei kann ihm auch ein Schadensersatzanspruch zustehen, falls er durch den Mangel wirtschaftlich geschädigt wurde. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters, etwa wenn dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Besonderheiten gelten, wenn es um Software-Miete oder SaaS (Software-as-a-Service) geht: Anbieter haften hier unter Umständen auch für Mängel, unabhängig von einem Verschulden. Dabei spielt die Servicelevel-Vereinbarung eine Rolle, die festlegt, dass die Software funktionsfähig bleibt und regelmäßig gewartet wird.
In der Praxis sind Gewährleistungsansprüche meist auf zwei Jahre beschränkt, wobei die konkreten Regelungen oft individuell ausgestaltet werden, um eine faire Balance zwischen den Interessen von Anbietern und Kunden zu schaffen.
Die Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen bei Software-Lizenzverträgen können flexibel gestaltet werden, da die Vertragsparteien grundsätzlich frei sind, die Laufzeit nach ihren Bedürfnissen festzulegen, sofern sie sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen. Es ist empfehlenswert, Kündigungsfristen und -konditionen klar und schriftlich zu vereinbaren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Lizenzverträge können sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Bei Bedarf können Regelungen zur automatischen Verlängerung vereinbart werden. Daher sollten Kündigungsbedingungen und Fristen eindeutig festgelegt werden, damit beide Parteien ihre Rechte und Pflichten genau kennen.
Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, wenn eine Partei vom Vertrag zurücktritt, beispielsweise aufgrund von Vertragsverletzungen oder vereinbarten Rücktrittsgründen. Klare Vereinbarungen über Laufzeit, Kündigungsfristen und Rücktrittsrechte erhöhen die Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.
Grundsätzlich gelten bei Software-Lizenzverträgen die allgemeinen Regeln zur Vertragsanpassung und -änderung. Dabei ist eine Anpassung eine Modifikation bestehender Vertragsbedingungen, während eine Änderung neue Vereinbarungen einführt. Häufig entstehen solche Anpassungen oder Änderungen durch veränderte Rahmenbedingungen, etwa bei technischen Neuerungen oder sich wandelnden Marktanforderungen.
Vertragsänderungen können einvernehmlich erfolgen, wenn beide Parteien zustimmen. In Fällen von Uneinigkeit, etwa wenn sich grundlegende Umstände des Vertrags ändern, kann ein Gericht hinzugezogen werden, um eine Anpassung zu prüfen. Einige Verträge enthalten spezielle Änderungsklauseln, die bestimmte Modifikationen unter festgelegten Bedingungen erlauben. Sowohl die Änderungsklausel als auch die nachträglich hinzugefügte Änderung müssen rechtmäßig formuliert sein und unterschrieben werden, um rechtskräftig zu sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der generellen Regelungen in der Vertragsfreiheit spezifische Anpassungen individuell festgelegt werden können. Alle Änderungen oder Anpassungen müssen dabei im Einklang mit den Grundsätzen von Treu und Glauben, rechtlichen Schranken und gesetzlichen Vorschriften stehen.
Kurz und knapp: Software-Lizenzverträge bieten durch klare Regeln für Laufzeit, Anpassungen, Kündigungen und Haftung eine sichere Grundlage für die Nutzung und Verwaltung von Software. Durch individuell ausgehandelte Klauseln können spezifische Anforderungen der Vertragsparteien berücksichtigt werden. Eine transparente und gut strukturierte Vereinbarung gewährleistet Rechtssicherheit und fördert eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung. Dabei kann eine Vertragsmanagement-Software unterstützen. Behalten Sie den Überblick über alle Vertragsdetails, Fristen und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
Disclaimer:
Die Inhalte dieses Artikels dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung und eine Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen.
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