Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letztes Update: November 2022
Präambel
Die ContractHero GmbH, Parkstraße 89a, 13086 Berlin (im Folgenden: „ContractHero“), bietet über die URL https://www.contracthero.com (im Folgenden: „Webseite“) unter der Marke ContractHero eine webbasierte Administrations- und Verwaltungslösung zum Management von Verträgen an, (im Folgenden: „Software“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen ContractHero und dem Kunden.
Vertragsgegenstand
- Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software, wie auf der Webseite präsentiert, durch den Kunden. Soweit Drittangebote enthalten sind, ist dies für den Kunden auf der Webseite erkennbar.
- Die Software wird von ContractHero als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von ContractHero bzw. eines von ContractHero beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
- Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags
- Indem sich der Kunde auf der Webseite https://www.contracthero.com/ registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
- ContractHero prüft das Angebot des Kunden. Sodann geht dem Kunden eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Bestätigung der E-Mail-Adresse des Kunden zu. Sobald der Kunde diesen Link anklickt, kommt der Nutzungsvertrag zu den hiesigen Bedingungen zustande.
- Nach Zustandekommen des Vertrags schaltet ContractHero das Nutzerkonto des Kunden frei, welches der Kunde mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort („Zugangsdaten“) erreichen kann. Der Kunde wird über die Freischaltung seines Nutzerkontos informiert. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Nutzerkonto selbst und allein verantwortlich.
Art und Umfang der Leistung
- ContractHero stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von ContractHero bereitgestellt. ContractHero schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
- ContractHero bietet seine Software in verschiedenen Ausbaustufen an, die von ContractHero fortwährend weiterentwickelt werden können. Der Nutzungsumfang hängt von der gebuchten Leistung ab. ContractHero ist berechtigt, einzelne Features der Software für bestimmte Nutzungsarten nicht verfügbar zu machen oder die Nutzung einzuschränken, sofern diese von mehr als 90% der Kunden nicht genutzt wird.
Verfügbarkeit der Software / Support
- ContractHero weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Anwendung der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von ContractHero liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von ContractHero handeln, von ContractHero nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Nutzbarkeit der Software haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software haben, stellt dies keine Vertragspflichtverletzung von ContractHero dar.
- Um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen, hat der Kunde Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich per E-Mail an support@contracthero.com zu melden. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB sinngemäß.
- ContractHero bearbeitet Störungsmeldungen außer an Feiertagen montags bis freitags in der Zeit zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung, Auftragsverarbeitung
- ContractHero hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Der Kunde räumt ContractHero für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von ContractHero für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Nutzung der Software erforderlich ist. ContractHero ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist ContractHero ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- In unregelmäßigen Abständen versendet ContractHero Newsletter an Bestandskunden. In diesen Newslettern werden neben Informationen zum Produkt und wie dieses besser genutzt werden kann, auch Informationen zu Produktneuerungen und Änderungen enthalten sein. Gelegentlich werden zusätzlich neue Partner, Brancheninformationen und andere News vorgestellt.
- ContractHero entwickelt sein Produkt beständig weiter. Bei der Einführung von neuen Komponenten analysiert ContractHero in einigen Fällen anhand des Geschäftsmodells und des Verhaltens seiner Kunden, für wen Produktneuerungen besonders vorteilhaft sind und spricht diese Kunden gezielt darauf an.
- Die vom Kunden eingegebenen Informationen, wie E-Mail-Adresse, Firmenname und Kontaktdaten werden in die Datenbank von ContractHero aufgenommen und es wird eine Willkommens-E-Mail mithilfe des Kommunikationsprogramms Sendgrid versandt. Gleichzeitig werden die angegebenen Informationen in das Customer Relationship Management System Pipedrive übertragen.
- Wenn und soweit der Kunde auf von ContractHero technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, hat er seine Nutzer entsprechend zu informieren. ContractHero stellt sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch seine Systeme in der Datenschutzerklärung zur Verfügung: https://www.contracthero.com/datenschutzerklaerung.
- Sofern ContractHero für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, gelten die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung von ContractHero die Bestimmungen gelten auch, ohne dass diese von beiden Parteien separat unterzeichnet werden, allein durch Zustandekommen eines Vertrages nach Ziffer 2 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Vergütung
- Die Vergütung von ContractHero besteht aus einer monatlichen Grundgebühr. Es gelten die bei Vertragsschluss unter https://www.contracthero.com/preise bzw. im unterschriebenen Angebot aufgeführten Grundgebühren.
- Eine etwaig vereinbarte Testphase endet automatisch nach Ablauf von 14 Tagen. Es erfolgt keine automatische Verlängerung in einen anderen Tarif. Das Vertragsverhältnis endet daher automatisch, sofern nicht ein Folgetarif vereinbart wird. Ein Wechsel in einen anderen Tarif ist aber auch bereits vor Ablauf der 14 Tage möglich.
- Für vom Kunden genutzte Drittanbieterleistungen können weitere Gebühren anfallen, die gegebenenfalls direkt vom jeweiligen Anbieter abgerechnet werden. Dies kann beispielsweise Gebühren für Online-Zahlungsdienste betreffen.
- ContractHero behält sich vor, die Preise zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit) zu ändern. Der Kunde wird hierüber spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail informiert werden.
Gewährleistung
Es gelten vorbehaltlich spezieller Regelungen in den hiesigen Vertragsbedingungen grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
Haftung und Schadensersatz
- ContractHero haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss.
- Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung von Verträgen durch ContractHero nicht die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden ersetzt. Das heißt, der Kunde hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, seine Verträge in geeigneter Form für behördliche Belange vorzuhalten.
Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
- ContractHero speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt, speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ContractHero, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
- Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich.
- ContractHero übernimmt gewisse Inhalte der eingespielten Verträge für zusammenfassende Darstellungen und Auswertungen in seine Datenbank. Der Inhalt der Datenbank wird dem Kunden nach Übernahme zur Kenntnis und Prüfung zur Verfügung gestellt. ContractHero stellt die Daten in einem allgemein lesbaren und bearbeitbaren Format zur Verfügung. ContractHero bietet keine Rechtsberatung an, weswegen die Vertragsinhalte nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Fehlerhafte Übernahmen hat der Kunde anzuzeigen.
- Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ContractHero von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls ContractHero von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. ContractHero wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde ContractHero unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
- Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von ContractHero bleiben unberührt.
Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
- Die Vertragslaufzeit und der Abrechnungszyklus ergeben sich aus dem Abschluss eines Vertrages auf der ContractHero Bestellseite. Bei Verträgen mit monatlicher Laufzeit ist die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende zu erklären. Bei Verträgen mit jährlicher oder längerer Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende. Wird der Vertrag vor Ablauf dieser Frist nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, maximal jedoch um 12 Monate.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für mehrere Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist.
- Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
- Nach Beendigung des Vertrags hat ContractHero sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz von ContractHero befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die bei ContractHero gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen. Die Übermittlung der Daten erfolgt in einem allgemein lesbaren und bearbeitbaren Format. Der Kunde hat nach Beendigung des Vertrages keinen Anspruch auf Wiederherstellung der Daten.
Vertraulichkeit
- Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
- Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie
• der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
• allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
• der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden. - Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ContractHero zulässig. ContractHero ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
Sonstiges
- Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist der Sitz von ContractHero, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
- ContractHero ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Aufgrund der kooperativen Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartnern kommt es nur in sehr seltenen Fällen zu Unstimmigkeiten, welche im Rahmen des effektiven Kundenmanagements bearbeitet werden.
- Für den Inhalt dieser Vereinbarung ist allein die deutsche Sprachfassung maßgeblich.