Freelancer sind für Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, sich temporär spezifische Expertise ins Team zu holen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Ob für innovative Projekte oder kurzfristige Engpässe – die Zusammenarbeit mit Freelancern schafft eine flexible Lösung, die Effizienz und Spezialisierung vereint. Gleichzeitig profitieren Freelancer von der Freiheit, selbst über ihre Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Projekte zu entscheiden. Genau hier gilt Vorsicht, denn genau hier unterscheidet sich ein Freelancer-Vertrag von herkömmlichen Arbeitsverträgen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei einem Freelancer-Vertrag ankommt, welche Besonderheiten zu beachten sind und wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden können.
Ein Freelancer-Vertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem selbstständigen Dienstleister – dem Freelancer – und einem Auftraggeber. Er regelt die Zusammenarbeit für ein bestimmtes Projekt oder eine klar definierte Aufgabe, ohne dabei ein festes Arbeitsverhältnis zu begründen. Stattdessen bleibt der Freelancer unabhängig und übernimmt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich.
Die Besonderheit eines Freelancer-Vertrags liegt in der Flexibilität und individuellen Anpassung an die jeweilige Projektbasis. Er legt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest – dazu gehören Vereinbarungen über Vergütung, Fristen, Haftung und geistiges Eigentum. Anders als bei einem klassischen Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Freelancer, eine bestimmte Leistung zu erbringen, ohne dabei in die organisatorischen Strukturen des Auftraggebers integriert zu sein.
Ein gut ausgearbeiteter Freelancer-Vertrag sorgt dafür, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Er schafft Klarheit und bietet eine sichere Basis für eine erfolgreiche Partnerschaft.
Der Begriff Freelancer beschreibt grundsätzlich Personen, die auf Grundlage von verschiedenen Verträgen in einem unabhängigen Dienstverhältnis stehen. Ein freier Mitarbeiter wird häufig auch mit dem englischen Begriff Freelancer bezeichnet, ist aber gleichzeitig auch ein eigenständiger Dienstleister, der flexibel und unabhängig für verschiedene Auftraggeber tätig ist. Dabei wird er oft mit einem Freiberufler verwechselt – doch die beiden Begriffe sind nicht gleichzusetzen.
Freie Mitarbeiter können in nahezu jedem Bereich tätig sein und bieten ihre Leistungen auf selbstständiger Basis an. Sie entscheiden eigenständig, für welche Kunden sie arbeiten, wie sie ihre Arbeit gestalten und welche Projekte sie übernehmen. Sie sind weder weisungsgebunden noch in die Strukturen des Auftraggebers integriert und tragen ihr unternehmerisches Risiko selbst.
Freie Mitarbeiter können sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sein. Viele Freelancer betreiben ein Gewerbe und unterliegen der Gewerbeordnung, was mit der Zahlung von Gewerbesteuern verbunden ist. Hier ist also eine klare Abgrenzung wichtig: Nicht jeder freie Mitarbeiter ist ein Freiberufler, und die meisten Selbstständigen fallen nicht in die begrenzte Kategorie der freiberuflichen Berufe.
Freie Mitarbeiter werden häufig mit Freiberuflern gleichgesetzt, was jedoch nicht korrekt ist. Der Begriff „Freiberufler“ ist gesetzlich klar definiert und umfasst nur eine begrenzte Gruppe von Berufen, die in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler und Dozenten. Viele dieser Berufe erfordern zudem eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer, wie der Ärztekammer oder der Rechtsanwaltskammer.
Das Missverständnis entsteht oft durch die Flexibilität und Selbstständigkeit, die beide Gruppen verbindet. Doch freie Mitarbeit umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten, während Freiberufler nur in den gesetzlich definierten Berufen arbeiten können. Die Unterscheidung ist wichtig, da sie steuerliche und rechtliche Konsequenzen hat.
Ein Freelancer-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem freien Mitarbeiter und dient dazu, klare Erwartungen und rechtliche Sicherheit zu schaffen. Die folgenden Bestandteile eines solchen Vertrags werden im Detail erläutert.
Dieser Abschnitt definiert eindeutig, wer die Vertragsparteien sind. Dabei werden die Namen und Adressen des Auftraggebers und des Freelancers genannt, um die Vertragspartner rechtlich einwandfrei zu identifizieren.
Beispiel-Formulierung:
„Zwischen [Name und Anschrift des Auftraggebers] und [Name und Anschrift des freien Mitarbeiters] wird folgender Vertrag geschlossen.“
Wozu dient dieser Abschnitt?
Die klare Benennung der Vertragsparteien sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Unklarheiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei der Kommunikation führen. Besonders bei Projekten mit internationalen Partnern ist es wichtig, die korrekten Daten zu verwenden, um Missverständnisse oder Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden.
Die Leistungsbeschreibung bildet das Herzstück des Freelancer-Vertrags und beschreibt genau, welche Aufgaben der Freelancer übernehmen soll. Eine präzise und konkrete Beschreibung der Haupt- und Unteraufgaben minimiert Missverständnisse und schafft eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit.
Beispiel-Formulierung:
„Der freie Mitarbeiter übernimmt die Erstellung einer Homepage mit WordPress. Die Aufgaben umfassen unter anderem die Integration eines Onlineshops und die Erstellung von vier Unterseiten auf Basis bereits vorhandenen Marketingmaterials.“
Wozu dient dieser Abschnitt?
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung (bzw. Ergebnisbeschreibung) schafft Transparenz über die gegenseitigen Erwartungen und reduziert das Risiko von Konflikten. Sie sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit flexibel bleibt, indem sie den Freelancer nicht durch starre Vorgaben einschränkt. Die Definition der Leistung hilft zudem, eine klare Abgrenzung zu abhängigen Beschäftigungsverhältnissen zu schaffen.
Dieser Abschnitt regelt die Vergütung des Freelancers sowie die Unterstützungspflichten des Auftraggebers.
Beispiel-Formulierung:
„Der freie Mitarbeiter erhält eine Vergütung von [Betrag] pro Arbeitsstunde. Reisekosten und unvorhergesehene Zusatzaufwände werden nach vorheriger Abstimmung erstattet. Der Auftraggeber stellt dem freien Mitarbeiter alle notwendigen Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, um die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.“
Wozu dient dieser Abschnitt?
Die Vergütungsklausel legt die Grundlage für eine faire Bezahlung. Die verschiedenen Vergütungsmodelle haben jeweils Vor- und Nachteile:
Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers stellen sicher, dass der Freelancer die notwendigen Ressourcen erhält, um die Arbeit fristgerecht und effizient auszuführen. Ebenso sollte festgelegt werden, was mit diesen bei Abschluss der Zusammenarbeit geschieht.
In diesem Abschnitt wird geregelt, wie mit vertraulichen Informationen umzugehen ist und wie die Haftung des Freelancers begrenzt wird.
Beispiel-Formulierung:
„Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit haftet der freie Mitarbeiter maximal bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.“
Wozu dient dieser Abschnitt?
Die Geheimhaltungsklausel schützt sensible Informationen sowie die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers. Es sollte auf eine klare Formulierung und Definition von vertraulichen Informationen geachtet werden, sowie wie sensible Daten zu behandeln bzw. zu bewahren sind. Eine umfassendere Regelung kann über ein NDA erfolgen, das, falls nötig, auch nach Vertragsende gültig ist. Ergänzend bietet eine Haftungsbeschränkung dem Freelancer Sicherheit, indem sie die Haftung bei einfachen Fehlern begrenzt.
Dieser Abschnitt regelt, ob der Freelancer für Wettbewerber tätig werden darf und wem die im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeiten gehören.
Beispiel-Formulierung:
„Möchte der freie Mitarbeiter jedoch während der Anstellung oder innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Anstellung für einen direkten Wettbewerber des Auftraggebers tätig werden (d. h. für Unternehmen im Bereich XY o. ä.), bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die verweigert werden kann.“
„Alle im Rahmen des Vertrags erstellten Werke gehen zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt in das Eigentum des Auftraggebers über.“
Wozu dient dieser Abschnitt?
Das Wettbewerbsverbot dient dazu, die geschäftlichen Interessen des Auftraggebers zu schützen, indem verhindert wird, dass der Freelancer parallel oder nach Vertragsende für direkte Wettbewerber tätig wird. Eine häufig herangezogene Obergrenze ist eine zeitliche Beschränkung von maximal zwei Jahren nach Vertragsende, wie sie im Handelsgesetzbuch (§ 74a Abs. 1 S. 3 HGB) für Arbeitnehmer gilt. Zudem darf das Verbot nicht weitergehen, als es zum Schutz der legitimen Interessen des Auftraggebers erforderlich ist, beispielsweise auf spezifische Wettbewerber oder Tätigkeitsbereiche beschränkt.
Die Übertragung der Nutzungsrechte stellt sicher, dass der Auftraggeber die erstellten Werke uneingeschränkt verwenden kann. Der Freelancer sollte klarstellen, ob und wie er die Arbeiten als Referenz z.B. in seinem Portfolio nutzen darf.
Hier werden die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsbedingungen geregelt.
Beispiel-Formulierung:
„Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.“
Wozu dient dieser Abschnitt?
Freelancer-Verträge bieten oft mehr Flexibilität als Festanstellungen. Während ein Vertrag theoretisch ohne Kündigungsfristen beendet werden kann, ist es üblich, eine angemessene Stornierungsfrist zu vereinbaren, um Verdienstausfälle auszugleichen. Alternativ gelten die allgemeinen Regelungen des BGB (§§ 620 ff.), die auch außerordentliche Kündigungen bei triftigen Gründen erlauben.
Diese gängigen Inhalte eines Freelancer-Vertrags dienen oft als Grundlage für eine rechtssichere Zusammenarbeit. Natürlich können je nach Art des Projekts oder individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien weitere Regelungen hinzugefügt werden, um den Vertrag optimal an die spezifischen Anforderungen anzupassen.
Ein normaler Arbeitsvertrag und ein Freelancer-Vertrag unterscheiden sich grundlegend in ihrer Struktur, den Rechten und Pflichten sowie den gesetzlichen Regelungen. Während ein Arbeitsvertrag ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet, schafft ein Freelancer-Vertrag eine unabhängige, projektbezogene Zusammenarbeit.
Ein klassischer Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer verpflichten sich darin, weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber kann den Inhalt, die Durchführung, die Arbeitszeit und den Arbeitsort vorgeben. Neben dem Gehalt, das unabhängig von der Leistung gezahlt wird, enthält ein Arbeitsvertrag oft Regelungen zu Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Kündigung. Zudem übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge, darunter Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Diese Schutzmechanismen machen den Arbeitsvertrag für viele Angestellte attraktiv.
Freelancer-Verträge hingegen basieren auf der selbstständigen Tätigkeit des Auftragnehmers. Freelancer bestimmen selbst, wann, wo und wie sie arbeiten. Sie sind weder in die Organisation des Auftraggebers eingebunden, noch weisungsgebunden. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Modell – etwa als Pauschale, auf Stundenbasis oder Erfolgsbezogen. Da Freelancer keine Beiträge zur Sozialversicherung durch den Auftraggeber erhalten, sind sie selbst verantwortlich für ihre Absicherung. Dafür genießen sie größere Flexibilität und höhere Honorare, die diese Mehrkosten kompensieren sollen. Allerdings haben sie keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Entgeltfortzahlung bei Krankheit.
Ein Freelancer-Vertrag kann in verschiedenen Formen auftreten, abhängig von der Art der Zusammenarbeit:
Ein zentraler Unterschied liegt im rechtlichen Verhältnis: Während ein Arbeitsvertrag ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis schafft, das durch zahlreiche Schutzrechte wie den Kündigungsschutz geregelt ist, bleibt der Freelancer rechtlich unabhängig. Das bringt Vorteile für Auftraggeber, da sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, birgt aber auch die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Scheinselbstständigkeit entsteht, wenn ein Freelancer formal als autonomer Auftragnehmer auftritt, jedoch faktisch wie ein Angestellter in die Strukturen eines Unternehmens eingebunden ist. Dieses Rechtskonstrukt soll vermeiden, dass Unternehmen durch die Nutzung von Freelancern Sozialversicherungsbeiträge umgehen und Arbeitsrechtsschutzmaßnahmen unterlaufen. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Auftraggeber entstehen.
Merkmale von Scheinselbstständigkeit:
Scheinselbstständigkeit wird in der Regel anhand bestimmter Kriterien geprüft. Dazu zählen:
Folgen einer Feststellung:
Wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei einer Betriebsprüfung Scheinselbstständigkeit feststellt, wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend als abhängige Beschäftigung eingestuft. Der Auftraggeber muss dann sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, einschließlich Säumniszuschlägen, und riskiert zusätzliche Strafen. Gleichzeitig können arbeitsrechtliche Ansprüche wie Kündigungsschutz oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geltend gemacht werden.
Vermeidung von Scheinselbstständigkeit:
Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollte der Freelancer in der tatsächlichen Zusammenarbeit nicht wie ein Angestellter behandelt werden. Er sollte frei über Arbeitszeit, -ort und -weise entscheiden, eigene Betriebsmittel nutzen und klar als externer Dienstleister agieren. Zudem kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Sicherheit schaffen.
Scheinselbstständigkeit ist ein komplexes Thema, das bei Missachtung erhebliche Folgen haben kann. Eine sorgfältige Planung und klare Abgrenzung zwischen Angestellten und Freelancern sind daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Für Freelancer gibt es in Deutschland keine festen Regeln, wie viele Stunden sie arbeiten dürfen. Da sie selbstständig tätig sind, gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – wie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten oder Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit – für sie nicht. Diese Flexibilität ermöglicht es Freelancern, ihre Arbeitszeit frei zu gestalten und an ihre individuellen Bedürfnisse oder Projekte anzupassen.
Statistiken zeigen jedoch deutliche Unterschiede im Arbeitsaufwand von Selbstständigen im Vergleich zu Angestellten. Die genaue Arbeitsbelastung von Freelancern variiert zwar stark und hängt von individuellen Aufträgen, Deadlines und dem eigenen Arbeitspensum ab. Jedoch neigen viele Freelancer, im Vergleich zu Angestellten, dazu, mehr zu arbeiten, insbesondere bei anspruchsvollen Projekten oder in der Aufbauphase ihres Geschäfts. Gleichzeitig ist es wichtig zu beachten, dass Freelancer weniger gesetzlichen Schutz in Bezug auf Überarbeitung oder Pausenzeiten genießen.
Zusammengefasst kann man festhalten, dass Freelancer eine hohe Flexibilität genießen, jedoch auch weniger gesetzlichen Schutz im Hinblick auf Arbeitszeiten haben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Freelancer ihren Vertrag genau kennen und ihre Arbeitsbelastung selbstständig regulieren, um langfristig produktiv und gesund zu bleiben.
Ein gut gestaltetes Freelancer Vertragsmuster schafft Klarheit und Sicherheit für beide Seiten und ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Unternehmen profitieren von Flexibilität und Expertise auf Abruf, während Freelancer ihre Unabhängigkeit bewahren und attraktive Projekte umsetzen können. Gleichzeitig sind klare Regelungen entscheidend, um rechtliche Konflikte und Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Wer die spezifischen Anforderungen an einen Freelancer-Vertrag versteht und diese präzise umsetzt, legt den Grundstein für eine produktive und rechtlich abgesicherte Zusammenarbeit.
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